Allgemeine Geschäfts-und Nutzungsbedingungen
für das fablab.sh / Campus Business Box e.V.

(AGB 02/2016)

I. Präambel
Hallo und herzlich willkommen im fablab.sh. Wir sind eine offene "Digital Fabrication" -Werkstatt, in der Privatleute und Firmen (im Folgendeneinheitlich als NutzerInnen bezeichnet) den Umgang und die Nutzung von industriellen Fertigungsmaschinen, wie 3D-Druckern, Lasercuttern, CNC-Fräsen, Software und Elektroniker lernen und einsetzen können, um so die Verwirklichung von eigenen Ideen und Innovationen voranzutreiben. Das fablab.sh wird seit dem 01.11.2015 in 24118 Kiel, Fraunhofer Straße 2-4, von dem Campus Business Box. e.V. betrieben in Kooperation mit opencampus.sh und dem Wissenschaftspark und Wissenschaftszentrum Kiel.

II. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Räumlichkeiten und Geräten von fablab.sh.
  2. Entgegenstehende eigene AGB der NutzerInnen gelten nur, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

III. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

  1. Die Nutzung von Räumlichkeiten und Geräten von fablab.sh ist erst nach Unterzeichnung der NutzerInnenvereinbarung für fablab.sh / Campus Business Box e.V.vor Ort gestattet.
  2. Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren ist der Zutritt nur unter Aufsicht, ab 14 Jahren mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungs-berechtigten erlaubt.
  3. Die Nutzung darf erst nach Einweisung in den sachgemäßen und sicheren Gebrauch durch Mitarbeiter von fablab.sh erfolgen. Bei Unklarheiten sind diese Mitarbeiter hinzuzuziehen.
  4. Den Weisungen der Mitarbeiter von fablab.sh ist unbedingt Folge zu leisten. Entgegenstehendes Verhalten kann mit einem befristeten oder dauerhaften Hausverbotgeahndet werden.
  5. Das Lagern von anderen als zur unmittelbaren Nutzung bestimmten Gegenständen oder außerhalb der direkten Nutzungszeit ist nicht gestattet. Unbeaufsichtigte Gegenstände können auf Kosten ihrer NutzerIn entsorgt werden.
  6. Räumlichkeiten und Geräte stehen den NutzerInnen in den auf der Internetseite https://fablab.sh abrufbaren Öffnungszeiten zur Verfügung, soweit sie funktionsfähig sind und nicht anderweitig genutzt werden.

IV. Umgang mit den Räumlichkeiten und Geräten

  1. Fablab.sh stellt den NutzerInnen die Räumlichkeiten und Geräten in funktionsfähigem Zustand im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung.
  2. Schäden, aber auch Verunreinigungen sind fablab.sh unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gelten diese Mängel als von der NutzerIn verursacht.

V. Allgemeine Pflichten

  1. Die NutzerInnen haben sich jeweils so zu verhalten, dass der Betrieb nicht beeinträchtigt und andere Personen weder belästigt noch gefährdet werden. Rauchen, alkoholische Getränke oder Rauschmittel/Drogen sind untersagt. Verstöße berechtigen zur fristlosen Kündigung.
  2. Räume und Geräte sind sachgerecht, schonend und pfleglich zu behandeln. Verschuldete Beschädigungen sind zu ersetzen.
  3. Den Weisungen der Mitarbeiter von fablab.sh ist Folge zu leisten. Gleiches gilt für die Gebrauchsanweisungen, die an den jeweiligen Geräten angebracht sind.

VI. Datenschutz

  1. Fürdie persönlichen Daten der NutzerInnen gelten die ausliegendenDatenschutzbestimmungen des Campus Business Box e.V.
  2. Die zur Nutzung zur Verfügunggestellten Rechner dürfen nicht für private Zwecke außerhalb der mit fablab.sh getroffenen Vereinbarung und deren Zwecken verwendet werden.
  3. Die NutzerInnen sorgen dafür, dass die Eingabe von Daten in die genutzten Rechner oder andere Geräten und deren Anschlüsseordnungsgemäß erfolgt, so dass Funktions-und Ablauffähigkeit von Soft-und Hardware des fablab.sh nicht beeinträchtigt werden.
  4. Die NutzerInnen sind verpflichtet, alle von Ihnen auf Rechnern oder anderen Geräten selbst erzeugten und gespeicherten Daten, die nicht zur Registrierung und Verwaltungbestimmt sind, nach der Beendigung eines jeden Werktages zu löschen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung oder nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden Daten nach dem Neustart der PCs grundsätzlich gelöscht ohne das hierfür gehaftet wird.
  5. Datensicherung hat auf einem gesonderten Datenträger der NutzerIn zu erfolgen, und zwar nur mit ausdrücklicher Zustimmung und nach vorheriger Prüfung der Virenfreiheit durch fablab.sh..
  6. Fablab.sh soll freien Informations-und Datenaustausch ermöglichen und gewährleisten. Sollten NutzerInnen Geheimhaltung wünschen, haben sie hierfür selbst zu sorgen und diese auf eigenes Risiko sicherzustellen.

VII. Vergütung
Die Vergütung wird mit Beginn der Nutzung entsprechend den Aushängen vereinbart und ist nach Rechnungsstellung sofort fällig.

VIII. Haftung

  1. Die Nutzung von Räumlichkeiten und Geräten erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Schadenersatzansprüche der NutzerInne nwegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, unerlaubten Handlungen und vertraglichen Pflicht-verletzungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter von fablab.sh oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und sich fablab.sh nicht gemäß § 831 BGB exkulpieren kann. Das gilt auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit insoweit, als sich die Schadenersatzansprüche nicht auf die Verletzung von Kardinalpflichten(wesentlichen Vertragspflichten) beziehen und nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gegenstand der streitigen Forderungen sind. Im Übrigen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  3. Für Schäden, die den NutzerInnen oder Dritten durch unsachgemäße oder mutwillige Handlungen Dritter entstehen, etwa Hackern, Viren oder den Verlust oder das Bekanntwerden geheimer Daten, wird allein von diesen Dritten gehaftet.
  4. Fablab.sh übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzung bzw. die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder persönlichen Gegenständen der NutzerInnen.
  5. Die NutzerInnen stellen fablab.sh von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfender Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Das gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Ist eine Bestimmung diese AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
  2. Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kiel.